Patienteninformation

Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Die logopädische Therapie beginnt in der Regel nach Ausstellung einer ärztlichen Verordnung.

 

 

Wer verordnet eine logopädische Behandlung?

Verordnungen können Kinderärzte, Phoniater/ Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, HNO-Ärzte, Neurologen oder Hausärzte ausstellen.

 

 

Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Behandlung?

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Kinder und Jugendiche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Ab dem 18. Lebensjahr muss der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil geleistet werden (außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor).

 

 

Wo finden die logopädischen Behandlungen statt?

Generell finden die Behandlungen in unseren Praxisräumen statt. Besteht aus ärztlicher Sicht die Notwendigkeit eines Hausbesuches, therapieren wir Sie auch gerne zu Hause bzw. in der betreuenden Einrichtung.

 

 

Was erwartet mich bei der logpädischen Behandlung?

Rufen Sie einfach in unserer Praxis an und wir vereinbaren gemeinsam einen Ersttermin. Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine ausführliche Befunderhebung mit anschließendem Anamnesegespräch. Hierbei werden die ersten therapeutischen Maßnahmen geplant und erläutert. Danach erhalten Sie weitere Termine für die Durchführung der logopädischen Therapie.